Sicherheits- & Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen
Die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10.Juni 1998.
Die BaustellV enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.
Bei der Errichtung eines Bauwerkes können Fehler bei der Koordinierung, insbesondere bei der gleichzeitigen bzw. aufeinanderfolgenden
Anwesenheit verschiedener Unternehmen zu einer Vielzahl von Arbeitsunfällen führen.
Ab der Vorbereitung des Bauprojektes und während der Durchführung der Bauarbeiten ist daher eine verstärkte Koordinierung zwischen
den verschiedenen Ausführenden erforderlich.
Ziel unserer Leistung ist die Unterstützung und Beratung des Auftraggebers bei der Umsetzung der BaustellV sowie der geltenden
Unfallverhütungsvorschriften in den folgenden vom Auftraggeber vorgegebenen Aufgabenkomplexen bzw. Leistungsphasen:
Erstellung und laufende Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß §§ 2 (3) und 3 (2 u. 3) BaustellV
Mitwirkung bei der Erstellung der Vorankündigung für das Gewerbeaufsichtsamt
Stellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators für die Ausführungsphase des Bauwerkes gemäß BaustellV
(Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbesprechungen und -begehungen, Auswertung der Ergebnisse und Unterrichten des Auftraggebers)
Erstellung einer Unterlage, welche den Merkmalen des Bauwerkes Rechnung trägt und zweckdienliche Angaben in Bezug auf Sicherheit und
Gesundheitsschutz enthält, gemäß § 3 (2) BaustellV